Bundesregierung verlängert das Baukindergeld bis 31.03.2021!
Die KfW und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat fördern mit dem Zuschuss den Ersterwerb von selbstgenutzten Wohnimmobilien (Ein- oder Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen) für Familien mit Kindern mit dem Ziel der Wohneigentumsbildung. Das Baukindergeld hat das förderpolitische Ziel, die im europäischen Vergleich sehr niedrige Wohneigentumsquote von Familien in Deutschland zu erhöhen.
Sofern Sie zwischen dem 01.01.2018 und künftig dem 31.03.2021 (bisher 31.12.2020) Ihren Kaufvertrag unterzeichnet, eine Baugenehmigung erhalten oder der frühestmögliche Baubeginn Ihres – nach dem jeweiligen Landesbaurecht – nicht genehmigungspflichtigen Vorhabens in diesen Zeitraum fällt, können Sie einen Antrag auf Baukindergeld stellen.
Danach werden Familien und Alleinerziehende gefördert, mit Kindern, die in ihrem Haushalt leben und für das / die sie Kindergeld erhalten. Das neue Zuhause ist zum Stichtag die einzige Immobilie der geförderten Familie und das Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind, plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind. Das förderungswürdige Eigenheim liegt in Deutschland, die Staatsangehörigkeit der Antragsteller spielt keine Rolle.
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr für jedes Kind unter 18 Jahren über einen Zeitraum von maximal 10 Jahren. Insgesamt können Sie 12.000 Euro für jedes Kind erhalten, wenn Sie ununterbrochen 10 Jahre Eigentümer (mindestens Miteigentümer) der geförderten Wohnimmobilie sind und diese als Haupt- oder alleinigen Wohnsitz selbst für Wohnzwecke nutzen.
Der Antrag muss spätestens 6 Monate nach dem Einzug in das selbstgenutzte Wohneigentum durch Sie als (Mit-)Eigentümer gestellt werden. Eine Antragstellung vor Einzug ist nicht zulässig. Maßgeblich ist das in der amtlichen Meldebestätigung angegebene Einzugsdatum des Haushaltsmitglieds, das als erstes in die neu erworbene oder neu geschaffene Wohnimmobilie einzieht. Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen alle Haushaltsmitglieder in der geförderten Wohnimmobilie mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldet sein.
Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist grundsätzlich möglich.
Zusammengefasst:
- 12.000 Euro Zuschuss pro Kind (10 Jahre lang je 1.200 Euro)
- für den Bau oder Kauf der eigenen 4 Wände
- für Familien mit Kindern und Alleinerziehende
- mit einem Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind
- nach Ihrem Einzug einfach online beantragen
Weitere Informationen rund um dieses Thema erhalten Sie bei der KfW, Stichwort „Baukindergeld“.
Quelle: www.kfw.de