Neues Wohnungseigentumsgesetz
Im Jahr 2021 ändern sich einige Regelungen und Gesetze rund um den Neubau. Zum Beispiel das neue Wohneigentumsgesetz, das ist für Sie von Interesse, falls Sie planen eine Neubau-Eigentumswohnung zu erwerben.
Zum 01.12.2020 traten zahlreiche Regeln im Wohnungseigentumsrecht (WEG) in Kraft, nachdem das Reformgesetz Oktober 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Hierbei handelt es sich um die rechtliche Grundlage von Eigentümergemeinschaften. Die Änderungen sind umfangreich und gehen von vereinfachten Beschlussfassungen für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen über erweiterte Befugnisse seitens des Verwalters und vieles mehr.
Aber welche neue Regelung betrifft den Neubau? Es ist das neue Wohneigentumsgesetz – eine interessante Änderung für entstehende Eigentümergemeinschaften. Es besagt, dass Terrassen, Gärten oder Stellplätze außerhalb des Gebäudes ab sofort als Sondereigentum definiert werden können. Das Sondereigentum ist die Abgrenzung vom Gemeinschaftseigentum und in der Regel galten bislang solche Flächen als Gemeinschaftseigentum. Durch die neue Deklarierungsmöglichkeit solcher Flächen als Sondereigentum könnte also der Wert einer Wohnung deutlich steigen.
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